Unter Androhung von Busse und Verhaftung, wurden Mitglieder der SVP Biel am Samstagmorgen durch die Polizei am Sammeln von Unterschriften für zwei städtische Initiativen auf dem Zentralplatz gehindert. Die Polizei führte bei ihrer Aktion die angebliche Bewilligungspflicht ins Feld. Dies obwohl das Bundesgericht vor zwei Jahren das Gegenteil entschieden hat.
Insgesamt waren am Samstagmorgen fünf Personen verteilt in der ganzen Stadt Biel als Einzelpersonen oder in Zweiergruppen unterwegs um Unterschriften für die städtischen Bussen- und Gemeinderatsinitiative zu sammeln. Auf dem Zentralplatz wurden gegen neun Uhr zwei SVP-Frauen durch Kantonspolizisten unter Androhung von Busse und Verhaftung gezwungen das Sammeln sofort einzustellen. Gemäss den Polizisten brauche es in der Stadt Biel eine Bewilligung, um für eingereichte und durch die Stadt abgesegnete Initiativen Unterschriften sammeln zu dürfen.
Das Vorgehen der Kantonspolizei widerspricht dem Bundesgerichtsentscheid (BGE 135 I 302) vom 28. September 2009, in welchem festgehalten wurde:
"...dass das Sammeln von Unterschriften durch Einzelpersonen bzw. durch zwei oder drei Personen (...) keinen gesteigerten Gemeingebrauch darstelle und dass diese Tätifgkeit keiner Bewilligungspflicht unterstellt werden dürfe."
Es ist nicht das erste Mal, dass die Kantonspolizei die politischen Rechte der BürgerInnen missachtet. Bereits im August wurden Mitglieder der GSoA mit dem gleichen Vorwand in der Stadt Bern am Unterschriften sammeln gehindert.
Für weitere Informationen oder Fragen richten Sie sich an:
Mathias Mueller
Vize-Präsident SVP Biel
Sur Mont-Tillier 15
2534 Orvin
079 753 76 79
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